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Partnerschaft
mit den Handwerkskammern
Qualifizierte
Handwerker in der Denkmalpflege müssen im Interesse des Baudenkmals
als Partner des Architekten, des Bauherren und des Denkmalpflegers
die Möglichkeit haben, ihr Fachwissen rechtzeitig, d.h. vor
der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, fachgutachterlich
in den Planungsprozeß einzubringen. Dem steht bei Vergabeverfahren
die VOB entgegen, die es Handwerkern verbietet, sich an Submissionen
zu beteiligen, wenn sie zuvor am selben Objekt fachgutachterlich
tätig waren. Durch diesen Ausschluß wird das fachliche
Know-How des Handwerks nicht zum richtigen Zeitpunkt abgerufen,
Handwerker sehen sich mit denkmalunverträglichen Ausschreibungen
konfrontiert, die eine sachgerechte Kalkulation oft nicht zulassen
und zu Wettbewerbsverzerrungen durch Blindkalkulationen führen
- zum Schaden des Bauherren und des Baudenkmals und zum Nachteil
der wirklich qualifizierten Handwerksbetriebe.
Ein
Hochschulinstitut kann vermittelnd die Aufgabe übernehmen,
das Fachwissen des Handwerks in den Planungsprozeß als Unterstützung
für den projektierenden Architekten einzubringen, ohne daß
hierdurch Nachteile für die beteiligten Handwerker bei späteren
Submissionsverfahren entstehen. Es kann für eine Durchlässigkeit
der Bereiche Planung und Ausführung bei Denkmalprojekten sorgen,
die nach den Leistungsphasen der HOAI und den Verdingungsrichtlinien
der VOB nicht vorgesehen sind. Es kann weiter die zumeist getrennt
organisierte methodische und fachtechnische Fortbildung für
Architekten und Handwerker in der Denkmalpflege zusammenführen
und den organisatorischen Aufwand für die jetzt unabhängig
agierenden Berufsverbände des Handwerks sowie der Architekten
und Ingenieure reduzieren.
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