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Partnerschaft mit den Handwerkskammern

Qualifizierte Handwerker in der Denkmalpflege müssen im Interesse des Baudenkmals als Partner des Architekten, des Bauherren und des Denkmalpflegers die Möglichkeit haben, ihr Fachwissen rechtzeitig, d.h. vor der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, fachgutachterlich in den Planungsprozeß einzubringen. Dem steht bei Vergabeverfahren die VOB entgegen, die es Handwerkern verbietet, sich an Submissionen zu beteiligen, wenn sie zuvor am selben Objekt fachgutachterlich tätig waren. Durch diesen Ausschluß wird das fachliche Know-How des Handwerks nicht zum richtigen Zeitpunkt abgerufen, Handwerker sehen sich mit denkmalunverträglichen Ausschreibungen konfrontiert, die eine sachgerechte Kalkulation oft nicht zulassen und zu Wettbewerbsverzerrungen durch Blindkalkulationen führen - zum Schaden des Bauherren und des Baudenkmals und zum Nachteil der wirklich qualifizierten Handwerksbetriebe.

Ein Hochschulinstitut kann vermittelnd die Aufgabe übernehmen, das Fachwissen des Handwerks in den Planungsprozeß als Unterstützung für den projektierenden Architekten einzubringen, ohne daß hierdurch Nachteile für die beteiligten Handwerker bei späteren Submissionsverfahren entstehen. Es kann für eine Durchlässigkeit der Bereiche Planung und Ausführung bei Denkmalprojekten sorgen, die nach den Leistungsphasen der HOAI und den Verdingungsrichtlinien der VOB nicht vorgesehen sind. Es kann weiter die zumeist getrennt organisierte methodische und fachtechnische Fortbildung für Architekten und Handwerker in der Denkmalpflege zusammenführen und den organisatorischen Aufwand für die jetzt unabhängig agierenden Berufsverbände des Handwerks sowie der Architekten und Ingenieure reduzieren.

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11.01.2005