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Partnerschaft mit Denkmaleigentümern

Eigentümer von Kulturdenkmalen – öffentliche wie private – sind häufig mit Fragestellungen überfordert, die sich vor dem Einsatz eigentlicher Planungsleistungen im Sinne der Architekten- und Ingenieurtätigkeit aufwerfen. Die Beratung durch die Denkmalfachbehörde ist aus erwähnten personellen und finanziellen Engpässen nicht in der erforderlichen Dichte gewährleistet, die Unteren Denkmalschutzbehörden in den kommunalen und Kreisbauämtern sind häufig nicht mit dem notwendigen fachlich qualifizierten Personal ausgestattet. Der eher zufällige Einsatz lokaler Architekten vor Klärung der grundlegenden Fragen zu Anamnese und Diagnose führt häufig in der Frühphase von denkmalpflegerischen Projektieren durch falsche Weichenstellung und Fehltherapien zu den bekannten Konfliktsituationen – auf Kosten des Denkmaleigentümers wie des Denkmals selbst.

Ein Hochschulinstitut kann durch Know-How-Transfer Hilfestellung zur Formulierung angemessener Fragen bieten, die durch den Einsatz nicht gewinnorientierter fachgutachterlicher Tätigkeit das Leistungsbild des zu beauftragenden Architektenbüros im treuhänderischen Sinne für den Denkmaleigentümer klärt. Dem Eigentümer werden auf diese Weise Irrwege im Planungsprozeß erspart, die im Regelfall kostensteigernd das Gesamtprojekt belasten. Als neutrale Instanz kann ein Hochschulinstitut zum Interessenausgleich zwischen Eigentümer, Investor, Denkmalpflege und Architekt beitragen.

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11.01.2005