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Partnerschaft mit Denkmaleigentümern
Eigentümer
von Kulturdenkmalen – öffentliche wie private – sind häufig
mit Fragestellungen überfordert, die sich vor dem Einsatz
eigentlicher Planungsleistungen im Sinne der Architekten- und Ingenieurtätigkeit
aufwerfen. Die Beratung durch die Denkmalfachbehörde ist aus
erwähnten personellen und finanziellen Engpässen nicht
in der erforderlichen Dichte gewährleistet, die Unteren Denkmalschutzbehörden
in den kommunalen und Kreisbauämtern sind häufig nicht
mit dem notwendigen fachlich qualifizierten Personal ausgestattet.
Der eher zufällige Einsatz lokaler Architekten vor Klärung
der grundlegenden Fragen zu Anamnese und Diagnose führt häufig
in der Frühphase von denkmalpflegerischen Projektieren durch
falsche Weichenstellung und Fehltherapien zu den bekannten Konfliktsituationen
– auf Kosten des Denkmaleigentümers wie des Denkmals selbst.
Ein
Hochschulinstitut kann durch Know-How-Transfer Hilfestellung zur
Formulierung angemessener Fragen bieten, die durch den Einsatz nicht
gewinnorientierter fachgutachterlicher Tätigkeit das Leistungsbild
des zu beauftragenden Architektenbüros im treuhänderischen
Sinne für den Denkmaleigentümer klärt. Dem Eigentümer
werden auf diese Weise Irrwege im Planungsprozeß erspart,
die im Regelfall kostensteigernd das Gesamtprojekt belasten. Als
neutrale Instanz kann ein Hochschulinstitut zum Interessenausgleich
zwischen Eigentümer, Investor, Denkmalpflege und Architekt
beitragen.
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