|
Organisationsregelung für den
Betrieb des
INSTITUTS FÜR PROJEKTENTWICKLUNG UND ANGEWANDTE
BAUFORSCHUNG IN DER DENKMALPFLEGE der Fachhochschule Mainz
Präambel
Auf
Grund des § 63 Abs. 4 Nr. 2 und des § 59 Abs. 1 Satz 1 des Fachhochschulgesetzes
(FHG) des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996 (GVBl. S. 71),
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (GVBl.
S. 467, BS 223-9) hat der Senat der Fachhochschule Mainz am 24.
Mai 2000 die folgende Ordnung für das Institut für Projektentwicklung
und angewandte Bauforschung in der Denkmalpflege beschlossen. Das
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung hat diese
Ordnung mit Schreiben vom 22.08.2000 - 15210 Tgb.Nr. 161/2000 -
genehmigt.
Rechtsstellung
Das Institut für Projektentwicklung und angewandte Bauforschung
in der Denkmalpflege, nachfolgend IProD genannt, ist eine wissenschaftliche
Einrichtung unter der Veranwortung des Fachbereichs I: Architektur,
Bauingenieurwesen, Geoinformatik und Vermessung der Fachhochschule
Mainz.
Aufgaben
IProD dient im Bereich der Denkmalpflege der angewandten interdisziplinären
Forschung, dem Technologietransfer, der Lehre, dem Studium und der
wissenschaftlichen Weiterbildung in den Studiengängen der Architektur,
des Bauingenieurwesens sowie der Geoinformatik und Vermessung. Insbesondere
hat es die Aufgabe,
- denkmalpflegerische
Projekte vorzubereiten und zu entwickeln,
- angewandte
Bauforschung zu betreiben und
- Projektabläufe
in der Denkmalpflege zu steuern; diese Tätigkeiten umfassen fragestellungen
bauhistorischer, kunsthistorischer, archäologischer, technisch-konstruktiver
und konstruktionsgeschichtlicher sowie organisatorischer Art.
Studierende der Fachhochschule Mainz sollen hieran in Form von
Studienleistungen und Diplomarbeiten nach Maßgabe der jeweils
geltenden Prüfungsordnung mitwirken;
-
wissenschaftliche Weiterbildung zu betreiben; mittelständische
Unternehmen im Bereich des Handwerks, der Architektur- und Ingenieurbüros
sollen ebenso unterstützt werden wie staatliche und kirchliche
Stellen, die mit den Aufgaben des Denkmalschutzes betraut sind.
Dies soll durch Vorträge, Seminare, Workshops und Forschungseinsätze
an Objekten erfolgen, die von dritter Seite eingebracht werden
Leitung
Die Leitung des IProD besteht aus zwei Professorinnen bzw.
Professoren des Fachbereichs I. Außerdem gehören der Leitung ein
studentisches Mitglied und ein Mitglied der Gruppe nach § 28 Abs.
2 Nr. 3 FHG dieses Fachbereiches mit beratender Stimme an.
Der
Fachbereichsrat des Fachbereichs bestellt im Einvernehmen mit dem
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung
- die
professoralen Mitglieder der Leitung und das Mitglied der Gruppe
nach
§ 28 Abs. 2 Nr. 3 FHG für jeweils drei Jahre
- das
studentische Mitglied für ein Jahr.
Wiederwahl ist zulässig. Ein Mitglied der Leitung wird mit der Führung
der laufenden Geschäfte beauftragt (geschäftsführender Leiter).
Der geschäftsführende Leiter wird von der Leitung des IProD bestellt.
Die Beauftragung erfolgt für jeweils drei Jahre. Die Leitung kann
sich eine Geschäftsordnung geben.
Mitglieder
Mitglieder des IProD sind die Professorinnen und Professoren des
Fachbereichs I.
Mitwirkung
anderer Professorinnen und Professoren
Andere Professorinnen und Professoren der Fachhochschule Mainz können
mit Zustimmung der Leitung zeitlich befristet oder auf Dauer im
IproD zur Erfüllung seiner Aufgaben mitarbeiten.
Mitwirkung von Sonderfachleuten außerhalb der Hochschule
Die projektbezogene Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten,
Forschungs-einrichtungen oder einschlägigen Sonderfachkräften bei
der interdisziplinären Projektentwicklung in der Denkmalpflege wird
angestrebt.
Beirat
Ein Beirat unterstützt und berät das Institut in organisatorischer
und fachlicher Hinsicht. Dem Beirat gehören an: ein Vertreter des
Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz, ein Vertreter der
Architektenkammer Rheinland-Pfalz, ein Vertreter der Kammer der
beratenden Ingenieure Rheinland-Pfalz und ein Vertreter der Handwerkskammer.
Der Beirat entscheidet über die Aufnahme weiterer Mitglieder und
kann sich eine Geschäftsordnung geben.
In-Kraft-Treten
Diese Organisationsregelung tritt am Tage der Genehmigung durch
das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung in Kraft.
|