Satzung


Organisationsregelung für den Betrieb des
INSTITUTS FÜR PROJEKTENTWICKLUNG UND ANGEWANDTE BAUFORSCHUNG IN DER DENKMALPFLEGE der Fachhochschule Mainz


Präambel
Auf Grund des § 63 Abs. 4 Nr. 2 und des § 59 Abs. 1 Satz 1 des Fachhochschulgesetzes (FHG) des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996 (GVBl. S. 71), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (GVBl. S. 467, BS 223-9) hat der Senat der Fachhochschule Mainz am 24. Mai 2000 die folgende Ordnung für das Institut für Projektentwicklung und angewandte Bauforschung in der Denkmalpflege beschlossen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung hat diese Ordnung mit Schreiben vom 22.08.2000 - 15210 Tgb.Nr. 161/2000 - genehmigt.

Rechtsstellung
Das Institut für Projektentwicklung und angewandte Bauforschung in der Denkmalpflege, nachfolgend IProD genannt, ist eine wissenschaftliche Einrichtung unter der Veranwortung des Fachbereichs I: Architektur, Bauingenieurwesen, Geoinformatik und Vermessung der Fachhochschule Mainz.

Aufgaben
IProD dient im Bereich der Denkmalpflege der angewandten interdisziplinären Forschung, dem Technologietransfer, der Lehre, dem Studium und der wissenschaftlichen Weiterbildung in den Studiengängen der Architektur, des Bauingenieurwesens sowie der Geoinformatik und Vermessung. Insbesondere hat es die Aufgabe,

  • denkmalpflegerische Projekte vorzubereiten und zu entwickeln,
  • angewandte Bauforschung zu betreiben und
  • Projektabläufe in der Denkmalpflege zu steuern; diese Tätigkeiten umfassen fragestellungen bauhistorischer, kunsthistorischer, archäologischer, technisch-konstruktiver und konstruktionsgeschichtlicher sowie organisatorischer Art. Studierende der Fachhochschule Mainz sollen hieran in Form von Studienleistungen und Diplomarbeiten nach Maßgabe der jeweils geltenden Prüfungsordnung mitwirken;
  • wissenschaftliche Weiterbildung zu betreiben; mittelständische Unternehmen im Bereich des Handwerks, der Architektur- und Ingenieurbüros sollen ebenso unterstützt werden wie staatliche und kirchliche Stellen, die mit den Aufgaben des Denkmalschutzes betraut sind. Dies soll durch Vorträge, Seminare, Workshops und Forschungseinsätze an Objekten erfolgen, die von dritter Seite eingebracht werden

Leitung
Die Leitung des IProD besteht aus zwei Professorinnen bzw. Professoren des Fachbereichs I. Außerdem gehören der Leitung ein studentisches Mitglied und ein Mitglied der Gruppe nach § 28 Abs. 2 Nr. 3 FHG dieses Fachbereiches mit beratender Stimme an.

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs bestellt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung

  • die professoralen Mitglieder der Leitung und das Mitglied der Gruppe nach
    § 28 Abs. 2 Nr. 3 FHG für jeweils drei Jahre
  • das studentische Mitglied für ein Jahr.

Wiederwahl ist zulässig. Ein Mitglied der Leitung wird mit der Führung der laufenden Geschäfte beauftragt (geschäftsführender Leiter). Der geschäftsführende Leiter wird von der Leitung des IProD bestellt. Die Beauftragung erfolgt für jeweils drei Jahre. Die Leitung kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Mitglieder
Mitglieder des IProD sind die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs I.

Mitwirkung anderer Professorinnen und Professoren
Andere Professorinnen und Professoren der Fachhochschule Mainz können mit Zustimmung der Leitung zeitlich befristet oder auf Dauer im IproD zur Erfüllung seiner Aufgaben mitarbeiten.

Mitwirkung von Sonderfachleuten außerhalb der Hochschule
Die projektbezogene Zusammenarbeit mit entsprechenden Instituten, Forschungs-einrichtungen oder einschlägigen Sonderfachkräften bei der interdisziplinären Projektentwicklung in der Denkmalpflege wird angestrebt.

Beirat
Ein Beirat unterstützt und berät das Institut in organisatorischer und fachlicher Hinsicht. Dem Beirat gehören an: ein Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz, ein Vertreter der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, ein Vertreter der Kammer der beratenden Ingenieure Rheinland-Pfalz und ein Vertreter der Handwerkskammer. Der Beirat entscheidet über die Aufnahme weiterer Mitglieder und kann sich eine Geschäftsordnung geben.

In-Kraft-Treten
Diese Organisationsregelung tritt am Tage der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung in Kraft.